Gemeindewerke Steißlingen
Rund 16 Einwohner im Netzgebiet (berechnet). 0,0 MW Erzeugung im Netz.
Prüfergebnisse
1 ruhig
So liest man die Streifen weiter unten: helle Punkte = Vergleichsgruppe (9 Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren mit 8 bis 31 Einwohnern im Netzgebiet), Strich = Median, großer Punkt = Gemeindewerke Steißlingen, grün, wenn günstiger als der Median, rot oder gelb, wenn die Lampe an diesem Streifen anschlägt. Lage im Feld, kein Rangplatz.
Vergleichszahlen selbst berechnet: Im vereinfachten Verfahren veröffentlicht keine Behörde eine Letztverbraucherzahl; Bezugsgröße sind die berechneten Einwohner im Netzgebiet. Formel und Herleitung
Jeder Prüfpunkt führt zu seiner Messstelle im Abschnitt: gemessener Wert, Vergleich, Regel und woher die Schwelle stammt. Die Nummer nennt Abschnitt und Lauf.
1Versorgungsqualität
SAIDI-EnWG — Stand 31.12.2024
Kein Qualitätselement – nur Netzbetreiber im Regelverfahren erhalten eins.
2Netzstruktur
Kein Effizienzvergleich – der Netzbetreiber ist im vereinfachten Verfahren oder nicht erfasst.
3Messwesen
Keine Rollout-Quote zugeordnet: Der grundzuständige Messstellenbetreiber ließ sich über den Namen nicht eindeutig finden.
4Erlöse und Kosten
§ 23b EnWG — Stand 17.07.2026
Die Behörde erlaubt für 2026 Erlöse von 1,6 Mio. €, das sind 104.561 € je Einwohner im Netzgebiet.
Beschiedene Werte
| Posten | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Erlösobergrenze (beschieden) | 1,63 Mio. € | 1,66 Mio. € | 1,65 Mio. € |
| dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten | 0,91 Mio. € | 0,91 Mio. € | 0,91 Mio. € |
| vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten | 0,66 Mio. € | 0,66 Mio. € | 0,64 Mio. € |
| beeinflussbare Kosten | 0,02 Mio. € | 0,02 Mio. € | 0,02 Mio. € |
| volatile Kosten | 0,03 Mio. € | 0,03 Mio. € | 0,03 Mio. € |
| Forschung und Entwicklung | 0,00 Mio. € | 0,00 Mio. € | 0,00 Mio. € |
| Auflösung Regulierungskonto (Summe) | −0,03 Mio. € | −0,03 Mio. € | −0,03 Mio. € |
Kapitalbasis 4. Regulierungsperiode
| Ausgangsniveau | betriebsnotw. Vermögen | Eigenkapital | verzinsl. Fremdkapital | Abzugskapital | |
|---|---|---|---|---|---|
| Netzbetreiber | 1,6 Mio. € | 4,1 Mio. € | 2,2 Mio. € | 1,1 Mio. € | 1,9 Mio. € |
Beschiedene und angepasste Erlösobergrenze folgen verschiedenen Abgrenzungen (Festlegung der Behörde gegen Anpassung des Netzbetreibers nach § 4 Abs. 3, 4 ARegV); hier wird die Differenz nicht bewertet.
5Effizienzvergleich
§ 23b EnWG — Stand 17.07.2026
Im vereinfachten Verfahren gibt es keinen eigenen Effizienzvergleich. Angewendet wird 97,0 %, ein gesetzter Wert für alle Netzbetreiber dieses Verfahrens (§ 24 Abs. 2 ARegV).
| Verfahren | Effizienzwert |
|---|---|
| angewendet | 97,0 % |
Angewendeter Effizienzwert
Gemeindewerke Steißlingen: 97,0 %. Rechnerisch gelten 3,0 % der vergleichsrelevanten Kosten als ineffizient.
Im vereinfachten Verfahren gibt es keinen eigenen Effizienzvergleich. Angewendet wird für alle Netzbetreiber dieses Verfahrens derselbe gemittelte Effizienzwert aus dem bundesweiten Effizienzvergleich (§ 24 Abs. 2 ARegV).
Verglichen wird mit allen Netzbetreibern im Regelverfahren, gemessen an ihrer Versorgungsaufgabe (Anschlusspunkte, Leitungslängen, Last und weitere Strukturmerkmale). 100 % heißt: so günstig wie die besten vergleichbaren Netzbetreiber. Der Wert bezieht sich auf die Kosten ohne die dauerhaft nicht beeinflussbaren Anteile (§ 12 Abs. 2 ARegV). Die Lücke bis 100 % gilt als Ineffizienz und wird über die Regulierungsperiode schrittweise aus der Erlösobergrenze herausgerechnet.
Grundlage: § 24 ARegV · § 12 ARegV
Im vereinfachten Verfahren gilt statt eines eigenen Vergleichs der gemittelte Effizienzwert aus dem bundesweiten Effizienzvergleich (§ 24 Abs. 2 ARegV). Ein Vergleich mit anderen Netzbetreibern sagt deshalb nichts aus.
6Anlagen im Netz
MaStR · VG250 / GV-ISys — Stand 30.09.2026
4 Anlagen mit 0,0 MW hängen am Netz, 100 % der Leistung in der Niederspannung. 2025 kamen 0,0 MW dazu – je Einwohner im Netzgebiet mehr als bei 89 % der Vergleichsgruppe.
| Technologie | Anlagen | MW | MW je 10.000 Einw. |
|---|---|---|---|
| PV auf Gebäuden (inkl. Balkon) | 2 | 0,0 | 17,43 |
| Batteriespeicher < 1 MW | 2 | 0,0 | 10,91 |
Zubau je Jahr in MW
* 2026 bis 30.09.2026, linear auf zwölf Monate hochgerechnet (Faktor 1,34), schraffiert. Nachmeldungen im MaStR erhöhen frühere Jahre noch. Die Diagramme teilen eine Skala.
Nach Spannungsebene des Anschlusses
| Ebene | Anlagen | MW | Anteil |
|---|---|---|---|
| NS | 4 | 0,0 | 100,0 % |
7Prüfrückstand im Marktstammdatenregister
MaStR — Stand 30.09.2026
Der Netzbetreiber muss die Angaben neuer Anlagen im MaStR prüfen. „Offen“ = Status „In Prüfung“ am Stichtag; das Alter zählt ab der Registrierung der Anlage.
8Wärme und Laden im Netzgebiet
Ladesäulenregister · Zensus 2022 · MaStR-Gewichte — Stand 30.09.2026
Rund 0 öffentliche Ladepunkte, je Einwohner im Netzgebiet mehr als im Median der Vergleichsgruppe. 52 % der Wohngebäude heizen mit Gas, 8,7 % mit Wärmepumpe, Solar oder Geothermie.
Wohngebäude nach Heizungsart (Zensus 2022)
| Energieträger | Gebäude (≈) | Anteil |
|---|---|---|
| Gas | 2 | 51,9 % |
| Heizöl | 1 | 26,9 % |
| Wärmepumpe, Solar, Geothermie | 0 | 8,7 % |
| Holz | 0 | 7,7 % |
| Strom (direkt) | 0 | 3,1 % |
| Fernwärme | 0 | 0,9 % |
| keine Heizung | 0 | 0,9 % |
| Biomasse | 0 | 0,0 % |
| Kohle | 0 | 0,0 % |
Geschätzt: Gemeindewerte, mit dem Anteil des Netzbetreibers an den NS-Lokationen der Gemeinde umgelegt (Status E). Das Gewicht folgt den Anlagen, nicht den Letztverbrauchern.
9Gemeinden
MaStR-Gewichte · VG250 / GV-ISys · MaStR · Ladesäulenregister — Stand 30.09.2026
| AGS | Gemeinde | Anteil NS-Lok. | NS-Lok. des VNB | Einwohner | PV MW | Ladepunkte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Streulagen: 1 Gemeinde mit 2 NS-Lokationen (Anteil unter 5 %) | ||||||
| 08335077 | Steißlingen | 0,3 % | 2 | 5.133 | 12,2 | 24 |
Anteil = Teil der Niederspannungs-Lokationen der Gemeinde (mit Anlagen in Betrieb), deren Netzanschlusspunkt beim Netzbetreiber liegt (MaStR). Gemeindegrenzen: VG250, BKG. Keine Netzgebietsflächen.
10Kennungen und Vergleichsgruppe
- ACER-Code
- A0002846Z.DE
- BDEW-Codenummer
- 9907199000001 (Anschlussnetzbetreiber)
9910311000006 (Messstellenbetreiber) - BNetzA-Betriebsnummer
- 10000062
50006249 (Messstellenbetreiber) - MaStR-Nummer
- SNB970879855325
- MaStR-Netznummer
- SNE948542585183
So liest man die Streifen weiter unten: helle Punkte = Vergleichsgruppe (9 Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren mit 8 bis 31 Einwohnern im Netzgebiet), Strich = Median, großer Punkt = Gemeindewerke Steißlingen, grün, wenn günstiger als der Median, rot oder gelb, wenn die Lampe an diesem Streifen anschlägt. Lage im Feld, kein Rangplatz.
Die Vergleichsgruppe bleibt im eigenen Verfahren: Regelverfahren nach Letztverbrauchern, vereinfachtes Verfahren nach Einwohnern im Netzgebiet. Beim Effizienzwert ist das Feld alle Netzbetreiber im Regelverfahren.
11Herkunft der Vergleichszahlen
Bezugsgröße und Vergleichsgruppe
Ruhig
Prüfpunkt 11.1Abgrenzung Netzgebiet
Unter der Grenze des vereinfachten Verfahrens (30.000 Kunden).
- gemessen
- ≈ 10 Letztverbraucher = 0,62 × 16 Einwohner im Netzgebiet
- verglichen mit
- Grenze des vereinfachten Verfahrens: 30.000 Kunden
- Regel
- Gelb: geschätzte Letztverbraucher über 30.000; dann keine Vergleichsgruppe.
- Schwelle
- Grenze aus § 24 Abs. 1 ARegV; eigene Schätzung
selbst berechnet Im vereinfachten Verfahren (§ 24 ARegV) veröffentlicht keine Behörde eine Letztverbraucherzahl. Berechnet wird deshalb als Bezugsgröße die Einwohner im Netzgebiet:
- EWg
- Einwohner der Gemeinde g laut Gemeindeverzeichnis GV-ISys des Statistischen Bundesamts, Stand 31.12.2024
- wg
- Anteil des Netzbetreibers an den Niederspannungs-Lokationen der Gemeinde g: Lokationen mit Anlagen in Betrieb, deren Netzanschlusspunkt bei ihm liegt, geteilt durch alle solchen Lokationen der Gemeinde (Marktstammdatenregister, 30.09.2026)
- Σ
- über alle Gemeinden mit wg > 0; die Einzelwerte stehen in der Gemeindetabelle (Spalten „Einwohner“ und „Anteil NS-Lok.“)
- Ergebnis für diesen Netzbetreiber
- E ≈ 16 Einwohner im Netzgebiet aus 1 Gemeinde
- Vergleichsgruppe
- Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren mit 0,5- bis 2-mal so vielen Einwohnern im Netzgebiet (8 bis 31), ohne solche mit unplausibler Abgrenzung: n = 9
- Kennzahlen
- je 10.000 Einwohner im Netzgebiet (installierte Leistung, Zubau, Ladepunkte), je Einwohner im Netzgebiet (Erlösobergrenze). Nicht vergleichbar mit Werten je Letztverbraucher aus Steckbriefen im Regelverfahren.
Wie gut trägt die Ersatzgröße?
Gemessen an den 196 Netzbetreibern im Regelverfahren, für die beide Zahlen vorliegen (mindestens 1.000 Einwohner im Netzgebiet): Auf einen Einwohner kommen im Median 0,62 Letztverbraucher (10. bis 90. Perzentil 0,56 bis 0,74). Schätzt man jeden dieser Netzbetreiber mit dem Median der übrigen, liegen 92 % höchstens 25 % neben der veröffentlichten Zahl und 99 % innerhalb des Faktors 2, der Breite der Vergleichsgruppe.
Plausibilitätsprüfung
Im vereinfachten Verfahren sind weniger als 30.000 Kunden angeschlossen (§ 24 Abs. 1 ARegV). Geschätzte Letztverbraucher = 0,62 × E ≈ 10 – unter der Grenze, die Abgrenzung ist plausibel.
Kalibrierung, Gruppe und Prüfung werden bei jedem Erzeugen neu aus der Datenbank gerechnet. Die Ersatzgröße zählt Menschen, nicht Anschlüsse: Gewerbe, Industrie und Ferienorte verschieben das Verhältnis.
12Quellen und Transparenz
Zuordnungsgüte MaStR: 0,0 % der Anlagen dieses Netzbetreibers liegen in Gemeinden, in denen er mindestens 95 % der NS-Lokationen hält. Werte mit „≈“ sind über die Gewichtsmatrix geschätzt.
Erzeugt am 11.10.2026. Herausgeber, Stand und Lizenz jeder Zahl stehen in der Tabelle oben.