# Die Geschichte der Energiewende — gesetzliche Ziele gegen den Ist-Zustand > Stellt die Zielwerte der Energiewende-Gesetze dem gemessenen Bestand gegenüber: Ausbaupfad nach § 4 EEG, Kohle-Zielniveau nach § 4 KVBG mit dem blockweisen Abschaltplan der Anlage 2, Klimaschutzziele nach § 3 KSG, die benannten Netzvorhaben aus BBPlG und EnLAG sowie der Heizungsbestand aus dem Zensus 2022. - Seite: https://www.energiewende-dashboard.org/geschichte.html - Kennzahlen maschinenlesbar: https://www.energiewende-dashboard.org/data/geschichte.json - Datenstand: 2026-08-31 - Herausgeber: Matthias Bock, Energiewende-Dashboard Deutschland - Lizenz der abgeleiteten Daten: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Dies ist die **Textfassung** der Seite, erzeugt beim Bau aus demselben Register wie die Seite selbst. Die interaktiven Grafiken fehlen; ihre Titel stehen dabei, die zugehörigen Zahlen in der oben verlinkten JSON. Die Vorbehalte sind vollständig. ## 1. Zuerst war es Protest. Dann wurde es Gesetz. *Der Rahmen* Das Wort Energiewende ist älter als jedes Gesetz, das sie regelt — es stammt aus einer Studie von 1980. Was daraus an geltendem Recht geworden ist, steht hier mit seinem amtlichen Ausfertigungsdatum; die Daten dazu kommen aus dem Bundesrecht selbst. **Vorbehalte:** - Bei jedem Gesetz, das heute gilt, stammen Abkürzung, Titel und Ausfertigungsdatum aus dem Verzeichnis des Bundesrechts, nicht aus einer Zusammenstellung von Hand. - Das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ist außer Kraft und dort deshalb nicht abrufbar; das Gebäudemodernisierungsgesetz war am 30.07.2026 noch nicht aufgenommen — es war zwei Tage alt. - Ereignisse wie Wyhl, Tschernobyl oder Fukushima haben kein Gesetzblatt. Sie stehen hier als Einordnung, nicht als Beleg. - Das Jahr eines Gesetzes ist sein Beschluss- oder Ausfertigungsjahr, nicht der Zeitpunkt seiner Wirkung. **Quellen:** - **Gesetzestexte und Ausfertigungsdaten** — [gesetze-im-internet.de (BMJ / juris)](https://www.gesetze-im-internet.de/) ## 2. Woran sich alles messen lässt *Das Ziel* Gigawatt, Blöcke und Kilometer sind Mittel. Der Zweck steht im Klimaschutzgesetz: minus 65 Prozent bis 2030, Netto-Neutralität 2045. Die Hälfte des Weges ist zurückgelegt — die Frage ist das Tempo. **Grafiken in diesem Kapitel:** Treibhausgasemissionen und der gesetzliche Pfad · Veränderung je Sektor seit 1990 **Vorbehalte:** - **Gigawatt sind nicht Megatonnen.** Alle anderen Sektionen dieser Seite zählen Anlagen und Leistung; hier stehen Emissionen. Aus mehr Photovoltaik folgt nicht im gleichen Verhältnis weniger CO2 — es hängt daran, was sie verdrängt, wann sie einspeist und was mit dem Strom passiert. - Der Bundeswert ist die Summe der sechs KSG-Sektoren. Er ist gegen die Jahresemissionsgesamtmenge des Umweltbundesamtes geprüft und stimmt dort, wo beide vorliegen, auf zwei Stellen überein. - Es gibt ZWEI Zielreihen: die ursprünglich veröffentlichten Jahresmengen (2030: 438 Mt) und die später angepassten (2030: 459,2 Mt). Beide sind abgebildet. Die aus § 3 KSG abgeleitete Menge (65 Prozent unter 1990) liegt dicht am Ursprungspfad. - Seit der Novelle rechnet das Klimaschutzgesetz **sektorübergreifend und mehrjährig** (§ 4). Ein einzelner Sektor, der seine ursprüngliche Menge überschreitet, verletzt damit nicht für sich schon das Gesetz. - Netto-Treibhausgasneutralität 2045 heißt NETTO: verbleibende Emissionen müssen durch Senken ausgeglichen werden. Diese Seite zeigt die Emissionen, nicht die Senkenleistung. - Das letzte Inventarjahr ist eine Schätzung; endgültige Werte erscheinen erst im Folgejahr (§ 5 KSG, Veröffentlichung zum 15. März). **Quellen:** - **Klimaschutzziele** — [§ 3 KSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__3.html) - **Systematik der Gesamtrechnung** — [§ 4 KSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/__4.html) - **Inventar und Zielpfade** — [Umweltbundesamt, Emissionsübersichten in den Sektoren des Klimaschutzgesetzes](https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland) ## 3. Der Kollaps, den keiner Energiewende nennt *Die Vorgeschichte* Deutschlands Klimabilanz sieht seit 1990 gut aus. Ein großer Teil davon ist kein Klimaprogramm, sondern der Zusammenbruch der DDR-Industrie und ihrer Braunkohle. Was daraus folgt, ist bis heute ein Strukturprogramm mit Frist. **Grafiken in diesem Kapitel:** Emissionen der Energiewirtschaft · Fördergebiete nach § 2 Investitionsgesetz Kohleregionen **Vorbehalte:** - Der Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft nach 1990 ist zum großen Teil der Zusammenbruch der DDR-Industrie und ihrer Braunkohle — kein Ergebnis von Klimapolitik. Wer die deutsche Bilanz ab 1990 misst, rechnet diesen Sondereffekt mit. - Das Register zeigt den Bestand von heute. Wie viel Braunkohleleistung 1990 im Osten stand, steht NICHT darin — dafür wären historische Statistiken nötig, die diese Seite nicht auswertet. - Die Fördergebiete sind die im Gesetz namentlich genannten Kreise. Die Beträge sind die des Investitionsgesetzes Kohleregionen; die oft zitierten rund 40 Milliarden Euro umfassen das gesamte Strukturstärkungsgesetz und damit mehr als dieses Gesetz. **Quellen:** - **Emissionen je Sektor** — [Umweltbundesamt, Emissionsübersichten in den Sektoren des Klimaschutzgesetzes](https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland) - **Fördergebiete und Volumen** — [§ 1, § 2 und § 11 InvKG](https://www.gesetze-im-internet.de/invkg/) - **Braunkohleleistung heute** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 4. Schneller als je zuvor — und zu langsam *Das Tempo* Deutschland baut Photovoltaik und Wind schneller zu als in jedem Jahr seiner Geschichte. Der Ausbaupfad des § 4 EEG verlangt trotzdem mehr: bei der Photovoltaik ein Viertel über dem Rekordjahr, beim Wind an Land mehr als das Doppelte. **Grafiken in diesem Kapitel:** Jährlicher Zubau und der nötige Pfad **Vorbehalte:** - Der Ausbaupfad des § 4 EEG ist auf die installierte Leistung bezogen. Alle Zahlen dieser Sektion sind deshalb BRUTTO gerechnet — die übrigen Dashboards der Suite zeigen bewusst die Nettonennleistung, beide Werte stehen in den Daten. - Das laufende Jahr ist ein Teiljahr bis zum Datenstand und systematisch zu niedrig. - Gezählt wird nur, was zum Datenstand in Betrieb ist. Stillgelegte Anlagen fehlen in der Zubaureihe ihres Baujahres — die Reihe zeigt den heutigen Bestand nach Baujahr, nicht den historischen Zubau. - Die nötige Jahresrate schreibt den Rest des laufenden Jahres nicht gut. - Windenergie an Land und auf See sind getrennt geführt. Der Ausbaupfad des § 4 EEG gilt nur für die Anlagen an Land; die See läuft über das Windenergie-auf-See-Gesetz und hat eigene Ziele. **Quellen:** - **Ausbaupfad** — [§ 4 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__4.html) - **Bestand und Zubau** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 5. Warum es nicht schneller geht *Der Engpass* Zwischen Antrag und Genehmigung liegt bei der Hälfte der Verfahren rund ein Jahr, bei Wind kommen bis zum drehenden Rotor zwei weitere hinzu. Der Mittelwert liegt deutlich höher als der Median — einzelne sehr lange Verfahren ziehen ihn nach oben. **Grafiken in diesem Kapitel:** Antrag bis Genehmigung · Wind an Land: Genehmigung bis Inbetriebnahme **Vorbehalte:** - **Die jüngeren Jahrgänge sind nach oben verzerrt.** Mitzählen kann nur, was zum Datenstand bereits genehmigt bzw. in Betrieb ist — die langsamen Vorhaben fehlen noch. Eine fallende Kurve ist deshalb KEIN Beleg für schnellere Verfahren, sondern zum Teil ein Auswahleffekt. - Jahre mit weniger als 50 Fällen sind weggelassen: bei zwei Dutzend Vorgängen schwankt ein Mittelwert um Jahre, ohne dass sich etwas geändert hätte. - Das Antragsdatum ist eine freiwillige Angabe im Register und nicht durchgängig gefüllt. Gezählt werden nur Fälle mit beiden Daten. - Angegeben sind Mittelwert UND Median. Der Median ist der Normalfall; liegt der Mittelwert deutlich darüber, ziehen einzelne sehr lange Verfahren ihn nach oben. - Das laufende Jahr ist ein Teiljahr bis zum Datenstand. **Quellen:** - **Genehmigungen mit Antrags- und Genehmigungsdatum** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 6. Speicher stehen überall — aber sehr ungleich *Der Bestand* Die Frage ist nicht mehr, ob eine Gemeinde Speicher hat: fast alle haben welche. Die Frage ist das Verhältnis. Zwischen der niedrigsten und der höchsten Quote liegt ein Faktor von mehr als zwanzig. **Grafiken in diesem Kapitel:** Speicher je Photovoltaikanlage **Vorbehalte:** - Die Quote zählt ANLAGEN, nicht Leistung oder Kapazität. Ein Großspeicher zählt wie ein Heimspeicher. - Gemeinden mit weniger als 20 Photovoltaikanlagen bleiben ohne Quote — aus fünf Anlagen lässt sich kein Verhältnis ablesen. - Gezählt wird der Standort der Anlage, nicht ob Speicher und Photovoltaik tatsächlich miteinander verbunden sind. **Quellen:** - **Speicher und Photovoltaik je Gemeinde** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 7. Die Wärmewende hat noch nicht angefangen *Der blinde Fleck* Vier von fünf Wohngebäuden in Deutschland heizen fossil. Die Karte zeigt den Stand vom Mai 2022 — also die Startlinie, aufgenommen vor der Heizungsdebatte. Was seither geschah, zeigt die Absatzkurve daneben. **Grafiken in diesem Kapitel:** Anteil fossil beheizter Wohngebäude · Wärmepumpen-Absatz je Jahr · Was das Gebäudemodernisierungsgesetz vorschreibt **Vorbehalte:** - Der Zensus zählt zum Stichtag 15.05.2022 — VOR der Heizungsgesetz-Debatte. Die Karte zeigt die Startlinie der Wärmewende, nicht den heutigen Stand. - Gezählt werden GEBÄUDE mit Wohnraum nach ihrem überwiegenden Energieträger, nicht Wohnungen und nicht der Wärmeverbrauch. Ein Mehrfamilienhaus zählt wie ein Einfamilienhaus. - Fernwärme und Direktstrom sind bewusst als „unbestimmt“ geführt: Fernwärme sagt nichts über ihre Quelle, Direktstrom hängt am Strommix. Beide in eine Hauptgruppe zu schieben würde jede Aussage beliebig machen. - Die Absatzzahlen der Wärmepumpen stammen von Branchenverbänden (BWP/BDH), nicht aus amtlicher Statistik. - Für den Stand der kommunalen Wärmepläne nach dem 30.06.2026 gibt es keinen offenen zentralen Datensatz; gezeigt wird der belegte Stand Ende 2025. **Quellen:** - **Energieträger der Heizung je Gemeinde** — [Zensus 2022 (Statistische Aemter des Bundes und der Laender), Tabelle 3000G-1008](https://ergebnisse.zensus2022.de/) - **Rechtslage** — [Bundesregierung, „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz"](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284) - **Wärmepumpen-Absatz** — Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) — Branchenzahlen, keine amtliche Statistik - **Kraft-Wärme-Kopplung** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 8. Wo die fossilen Kraftwerke stehen — und wann sie abschalten *Der Ausstieg* Der fossile Kraftwerkspark ist fast so groß wie der Windpark und tauchte auf dieser Website bisher nicht auf. Für die Braunkohle nennt das Gesetz jeden Block einzeln mit Datum. Bemerkenswert: die Kohle liegt vor ihrem Pfad, nicht dahinter. **Grafiken in diesem Kapitel:** Fossile Kraftwerksblöcke ab 100 MW · Der gesetzliche Abschaltplan bis 2038 **Vorbehalte:** - Das Zielniveau des § 4 KVBG bezieht sich auf Nettonennleistung **am Strommarkt**. Blöcke in der Netzreserve sind dem Markt entzogen und hier getrennt geführt; beide Zahlen stehen in den Daten. Wer die Reserve mitzählt, dreht das Ergebnis um. - Die Zwischenwerte des Zielpfades sind linear zwischen den drei im Gesetz genannten Ankerwerten gerechnet, wie § 4 Absatz 1 es vorschreibt. Es sind keine amtlich veröffentlichten Werte der Bundesnetzagentur. - Verknüpft wird über die BNetzA-Kraftwerksnummer, nicht über Namen: Gesetz und Register schreiben Blöcke unterschiedlich („Weisweiler“ gegen „Weißweiler“). - Bei Blöcken mit Wahlrecht nennt das Gesetz zwei Nummern; welcher der beiden zum genannten Datum stillgelegt wird, entscheidet der Betreiber. - Die Leistungsangaben des Gesetzes und die des Registers weichen teils voneinander ab (Boxberg Q: 857 gegen 840 MW). Gezeigt werden beide. - Steinkohle hat keinen gesetzlichen Blockfahrplan wie die Braunkohle — ihre Stilllegungen liefen über Ausschreibungen und stehen nicht in Anlage 2. **Quellen:** - **Zielniveau** — [§ 4 KVBG](https://www.gesetze-im-internet.de/kvbg/__4.html) - **Abschaltplan Braunkohle** — [Anlage 2 KVBG](https://www.gesetze-im-internet.de/kvbg/anlage_2.html) - **Standorte, Leistung, Betriebsstatus** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ## 9. Die Leitungen, die im Gesetz stehen *Das Netz* Jedes große Netzvorhaben ist namentlich in einem Gesetz aufgeführt — mit Anfangs- und Endpunkt. Die echten Trassenverläufe sind nicht offen verfügbar, deshalb sind die Linien hier ausdrücklich schematisch: sie verbinden die Endpunkte, nichts weiter. **Grafiken in diesem Kapitel:** Vorhaben nach BBPlG und EnLAG — schematisch **Vorbehalte:** - Die Linien sind SCHEMATISCH. Sie verbinden die im Gesetz genannten Netzverknüpfungspunkte auf kürzestem Weg. Der genehmigte Trassenverlauf sieht anders aus; aus diesen Linien darf keine Streckenlänge abgelesen werden. - Grund dafür: die tatsächlichen Verläufe veröffentlicht die Bundesnetzagentur nicht als offene Geodaten. - Rund 43 Prozent der Endpunkte sind keine Gemeinden, sondern Ortsteile oder Umspannwerke. Sie sind über OpenStreetMap verortet, nicht über das amtliche Gemeindeverzeichnis. - Punkte, die im Gesetz nur „Bundesgrenze (XX)" heißen, bleiben ohne Koordinate: eine Grenze ist kein Ort, und der Schwerpunkt des Nachbarlandes wäre schlechter als keine Angabe. - Das Gesetz sagt, welche Leitungen gebaut werden SOLLEN — nicht, welche stehen. Über den Baufortschritt sagt diese Sektion nichts. **Quellen:** - **Vorhabenliste** — [Anlage zum BBPlG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbplg/) - **Vorhabenliste** — [Anlage zum EnLAG](https://www.gesetze-im-internet.de/enlag/) - **Koordinaten der Endpunkte** — [© OpenStreetMap-Mitwirkende, Abfrage über Nominatim](https://www.openstreetmap.org/copyright) — Lizenz: ODbL ## 10. Der Sektor, der nicht liefert *Der Nachzügler* Alle anderen Sektoren haben ihre Emissionen seit 1990 um mindestens ein Drittel gesenkt. Der Verkehr um ein Zehntel. Bis 2030 müsste er das Vierfache dessen abgeben, was er in 35 Jahren geschafft hat. **Grafiken in diesem Kapitel:** Emissionen des Verkehrs und die zulässige Jahresmenge · Was das Recht verlangt **Vorbehalte:** - Die Sektorabgrenzung folgt dem Klimaschutzgesetz. Der Verkehrssektor enthält den Straßenverkehr sowie Bahn, Binnenschiff und inländischen Flugverkehr — NICHT den internationalen Luft- und Seeverkehr. - Der Flottengrenzwert der EU gilt für NEUZULASSUNGEN, nicht für den Fahrzeugbestand. Ein Bestand aus Verbrennern bleibt danach jahrzehntelang auf der Straße. - Der Anteil rein elektrischer Pkw an den Neuzulassungen ist beim Flottengrenzwert NICHT das Maß des Gesetzes, sondern eine Näherung. Der Grenzwert bemisst den CO₂-Flottendurchschnitt in Gramm je Kilometer, herstellerbezogen und EU-weit gerechnet; ein deutscher Anteilswert steht damit nicht in derselben Einheit wie das Ziel. Er zeigt die Richtung, nicht die Zielerreichung — auch weil der Zielwert von 0 g nicht gleichbedeutend mit 100 Prozent Elektroautos ist. - Die Busquoten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes gelten für neu BESCHAFFTE Fahrzeuge. Der Anteil emissionsfreier Busse am Bestand ist deutlich niedriger und stammt aus Branchenzahlen, nicht aus amtlicher Statistik. - Die Zahlen zu E-Pkw und Ladepunkten sind dieselben wie in den Dashboards der Suite; sie stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt und aus dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, nicht aus dem MaStR. - Das Umweltbundesamt führt ZWEI Zielreihen: die zulässige Jahresemissionsmenge (für 2030 im Verkehr 85 Mt, gerundete Werte wie in Anlage 2 KSG) und eine zweite Reihe mit abweichenden Werten (2030: 72,9 Mt). Wie die zweite hergeleitet ist, geht aus den Daten nicht hervor. Diese Seite zeigt beide und rechnet mit der Jahresemissionsmenge. - Das letzte Inventarjahr ist eine Schätzung; die endgültigen Werte erscheinen erst im Folgejahr (§ 5 KSG, Veröffentlichung jeweils zum 15. März). **Quellen:** - **Emissionen und Sektorziele** — [Umweltbundesamt, Emissionsübersichten in den Sektoren des Klimaschutzgesetzes](https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland) - **Flottengrenzwert** — [Verordnung (EU) 2019/631 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/851](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019R0631) - **Anteil Elektro-Pkw an den Neuzulassungen** — [Kraftfahrt-Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 34/2026 vom 18.08.2026](https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/AlternativeAntriebe/2026/pm34_2026_Antriebe_07_26_komplett.html) - **Busquoten** — [Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)](https://www.gesetze-im-internet.de/saubfahrzeugbeschg/) - **E-Pkw und Ladepunkte** — Kraftfahrt-Bundesamt und Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (über die Dashboards der Suite) ## 11. Wem gehört die Energiewende *Die Eigentumsfrage* Fünf Millionen Privatleute betreiben zusammen ein Viertel der Leistung, die eine Viertelmillion Organisationen hält. Beim Wind an Land ist das Bild noch deutlicher: die hundert größten Betreiber halten dort nur ein Achtel. **Grafiken in diesem Kapitel:** Konzentration bei Wind an Land · Die größten Betreiber nach installierter Leistung **Vorbehalte:** - Die beiden Klassen sind die Personenarten des Registers. Ihre amtlichen Bezeichnungen sind weiter als „Privatperson“ und „Unternehmen“: unter 518 fallen ausdrücklich auch Eheleute, Erbengemeinschaften und Gesellschaften mit Personenbezug. - Gezählt werden Anlagen in Betrieb und ihre Nettonennleistung, nicht Eigentumsanteile. Wer eine Anlage BETREIBT, muss sie nicht besitzen; Verpachtung und Beteiligungen sind im Register nicht abbildbar. - Konzerne treten mit mehreren Gesellschaften auf (im Register etwa RWE Power und RWE Generation getrennt). Die Rangliste zeigt Betreiber, keine Konzerne — die tatsächliche Konzentration ist also HÖHER als hier sichtbar. - Die Konzentration ist für Wind an Land gerechnet. Offshore ist auf wenige Betreiber verteilt und würde das Bild in die andere Richtung verzerren. **Quellen:** - **Betreiber und Anlagen** — [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) --- Alle Angaben ohne Gewähr. Zitieren: Energiewende-Dashboard Deutschland (Matthias Bock), https://www.energiewende-dashboard.org/geschichte.html — Datenstand 2026-08-31.